BAMF sollte endlich Mobilgeräte von „identitätslosen“ Asylbewerbern überprüfen!

AfD-Forderung nach Umsetzung von § 48 des Aufenthaltsgesetzes wird seit einem Jahr ignoriert.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Heveling (CDU), sowie sein Kollege Bosbach fordern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müsse bei ungeklärter Identität von Asylbewerbern die Möglichkeit haben, sich mitgeführte Handys bzw. Smartphones aushändigen zu lassen. Bisher sind Asylbewerber dazu nicht verpflichtet, können aber freiwillig ihre Mobilgeräte vorzeigen.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel: „Die CDU kommt mit diesem Vorschlag wieder einmal mindestens zwei Jahre zu spät und fordert hier eine Selbstverständlichkeit, die sogar im Gesetz geregelt ist. In § 48 (3) des Aufenthaltsgesetzes ist die Möglichkeit der Durchsuchung mitgeführter Sachen ausdrücklich vorgesehen, wenn die Identität des Ausländers unklar ist. Ich betrachte es als die Pflicht des BAMF, diese Regelung auch in der Praxis umzusetzen. Wozu haben wir eigentlich Gesetze, wenn sich sogar der Staat mit seinen Behörden nicht daran hält? Im Februar habe ich dazu eine Kleine Anfrage an die sächsische Regierung gestellt (Drs. 6/4109). Auch sie wollte mir jedoch nicht mitteilen, ob Handykontrollen bei Asylbewerbern stattfinden und meinte, dies sei abhängig vom Einzelfall.

Im Rechtsstaat gibt es jedoch gleiche Rechte und Pflichten für alle. Das heißt: Das BAMF muss sich von jedem Asylbewerber, dessen Identität unklar ist, das Handy bzw. Smartphone aushändigen lassen. Mit der AfD wäre dies schon längst Realität. Die etablierten Parteien dagegen entdecken dieses Thema erst jetzt in der Vorwahlkampfzeit, um die Bürger mit immer neuen Nebelkerzen über ihr Versagen hinwegzutäuschen.“

Kontakt:

Andreas Harlaß
Pressesprecher
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
andreas.harlass@slt.sachsen.de