Antrag der AfD-Sachsen auf Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags abgelehnt

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AfD fordert: “Wer nicht nutzt, muss auch nicht zahlen.”

Zum von der AfD-Fraktion eingebrachten Prioritätenantrag „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ erklärt die medienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Kirsten Muster:

„Immer mehr Bürger lehnen das öffentlich-rechtliche System auch wegen der oft inhaltlich einseitigen Berichterstattung ab. Es gibt keine weltweit erstklassigen Filmproduktionen und selten neutrale Informationen, wie die Berichterstattung über den US-Wahlkampf bewiesen hat. Man hatte den Eindruck, Hillary Clinton träte gegen den Teufel persönlich an.

Inzwischen betreibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk 67 Hörfunk und 22 TV-Stationen – dazu unzählige Internet-Kanäle und Tochter-Unternehmen. Rund 30 000 Posten und Pöstchen mit einem Quasi-Beamtenstatus wurden geschaffen. Das System wird zwangsfinanziert – wer nicht bezahlt, muss mit Haft rechnen. Die AfD fordert, ähnlich wie Professor Kirchhoff, die Möglichkeit der Befreiung. Wer nicht nutzt, muss nicht zahlen.

Die technischen Rahmenbedingungen haben sich radikal geändert. Die Anbieter netflix, amazon und you tube haben in Deutschland längst ihren Markt gefunden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht einer Neuordnung  nicht entgegen, zumal sie aufgrund des Internets in der Sache vielfach obsolet geworden ist, genau wie Verkehrsregeln für Pferdedroschken nach Erfindung des Automobils.

Wir brauchen dringend eine Qualität sichernde, nachhaltige, neue Medienordnung. Die Fraktionen von CDU, SPD, Linken und Grünen lehnten den AfD-Vorstoß ab. Ihnen fehlte der Mut, den Willen der meisten Bürger umzusetzen.“