Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
AfD-Fraktion fordert Entscheidung über Sondervermögen im Hessischen Landtag
Angesichts der finanziellen Belastung in Höhe von Milliarden Euro, muss Transparenz für die Öffentlichkeit hergestellt werden. Nachdem am 29. Juli 2020 im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages beschlossen worden war, die erste Tranche des ‘Sondervermögens’ in […]