Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Corona-Hilfen der Bundesregierung werden zur Farce!
Vollmundig verkündet die Bundesregierung seit Langem, dass sie die angeschlagenen und von Insolvenz bedrohten Unternehmen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen werde. Eine „Bazooka“ versprach Finanzminister Olaf Scholz mit SPD-typischem Größenwahn. Nun wird immer […]