Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Baden-Württembergs Kommunikation über Corona in der Kritik
Erst durch die Nachricht des rumänischen Außenministerium wurde ein Corona-Skandal in einem Schlachthof in Birkenfeld publik. Die Frage, warum Rumänien das Hauptursprungsland der Arbeitskräfte in der deutschen Fleischindustrie ist, sei einmal dahingestellt. Nachzufragen ist allerdings, […]