Die von der Ampel-Regierung im vergangenen Jahr eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ spricht in ihrem heute veröffentlichten Abschlussbericht eine Empfehlung für die vollständige Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen aus. Als rechtskonform bewertet sie Abtreibungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche sowie die ersatzlose Abschaffung der gesetzlich bislang bestehenden Beratungspflicht für Schwangere.
Dazu teilt die familienpolitische Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion, Mariana Harder-Kühnel, mit:
„Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte bereits vor der Konstituierung dieser Kommission klargestellt, dass ihr politisches Ziel in der generellen Straffreiheit für abtreibende Schwangere liegt. Schon deren Namensgebung lässt darauf schließen, dass es der Ampel-Regierung zu keiner Zeit um ein ergebnisoffenes ,Ob‘, sondern nur um das ,Wie‘ einer Absenkung der rechtlichen Hürden für Schwangerschaftsabbrüche gegangen ist. Konsequenterweise besetzte sie die damit befasste Arbeitsgruppe weitestgehend mit Frauen, die in der Vergangenheit entweder selbst mit politisch genehmen Positionen aufgefallen oder für entsprechende Verbände wie ,Pro Familia‘ oder dem ,Deutschen Juristinnenbund‘ tätig gewesen sind.
Im Kommissionsbericht wird der Fokus vom Schutz des ungeborenen Lebens einseitig auf die vermeintlichen Selbstbestimmungsrechte der Frau verlegt. Die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird dabei völlig außer Acht gelassen, und eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts als geradezu verfassungsrechtlich geboten dargestellt. Wie die daraus folgende Schutzlosigkeit von ungeborenen Kindern bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche mit ihrer grundgesetzlich garantierten Menschenwürde vereinbar ist, erklärt der Bericht allerdings nicht. Dabei kann das höchste deutsche Verfassungsprinzip weder durch eine Grundgesetzänderung noch durch völkerrechtliche Verträge außer Kraft gesetzt werden.
Die Ampel unternimmt den offenkundigen Versuch, den Schutz des ungeborenen Lebens zugunsten des Abtreibungsrechts auszuhebeln. Die Empfehlungen ihrer Kommission dienen hierbei lediglich als der erste Schritt eines langfristigen Vorhabens, Abtreibungen als ein natürliches ,Menschenrecht‘ zu etablieren. Dies birgt die ernstzunehmende Gefahr, dass der Stellenwert von menschlichem Leben im gesellschaftlichen Bewusstsein allgemein herabgesetzt wird. Das muss unter allen Umständen verhindert werden.“