Die Bundesregierung plant laut Medienberichten eine weitreichende Legalisierung von Abtreibungen. Dies soll sich aus dem Abschlussbericht einer von ihr eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ableiten lassen, der in der kommenden Woche veröffentlicht werden wird.
Dazu teilt die familienpolitische Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion, Mariana Harder-Kühnel, mit:
„Die von der Ampel vorgesehene Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen ließe die bislang notwendige Beratungspflicht in diesem Zeitraum vollständig entfallen. Dies würde eine Missachtung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde des ungeborenen Lebens und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Schutzpflicht darstellen. Dieses hat mehrfach klargestellt, dass es sich bei Schwangerschaftsabbrüchen ausnahmslos um die Tötung menschlichen Lebens handelt, und deshalb ein kompletter Verzicht auf geburtenbejahende Beratungen und strafrechtliche Sanktionen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar wäre. Auch enthalte das Grundgesetz keine ,vom Ablauf bestimmter Fristen abhängige, dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgende Abstufungen des Lebensrechts und seines Schutzes‘.
Daher müssten Abtreibungen grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und weiterhin rechtlich verboten werden. Eine andere Betrachtungsweise hätte die absolute Schutzlosigkeit von ungeborenem Leben innerhalb einer gewissen Schwangerschaftsphase zur Folge und wäre somit verfassungswidrig.
Die Tötung von ungeborenem Leben darf jedoch in unserer Gesellschaft weder verharmlost noch schrittweise normalisiert werden. Die AfD-Fraktion hält insofern an der sinnvollen Kompromisslösung des Bundesverfassungsgerichts fest und verneint ebenso ein dem Schutz des ungeborenen Lebens höhergestelltes Abtreibungsrecht der Frau.“