Unter der Überschrift „Welche Anzeichen gibt es für eine Radikalisierung?“ nennt das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ausdrücklich den „Tauhid-Finger“. Salafisten leiten demnach aus dem Tauhid-Prinzip die Lehre ab, dass die Scharia das „einzig legitime“ Gesetz ist.“ Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt fest, dass der Tauhid-Finger „in jüngerer Zeit vor allem von Anhängern des politischen Islam“ genutzt werde, „wie beispielsweise von Anhängern des sogenannten Islamischen Staates – IS“. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde gegen die Abschiebung eines Irakers auch mit dem Hinweis ab, dass der Mann auf Lichtbildern den Tauhid-Finger gezeigt habe.
Der Islamismus befindet sich in Deutschland auf dem Vormarsch. Aus guten Gründen bezieht die AfD deshalb in ihrem Wahlprogramm zur Europawahl klar und deutlich Stellung gegen jegliche Formen von Islamismus. „Eine rechtliche und gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen kann in unseren freiheitlichen demokratischen Staaten nicht toleriert werden. Kinderehen, Vielehen (Polygamie), Zwangsehen nach islamischem Recht sind mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar“, heißt es in dem Programm. Außerdem tritt die AfD für das Verbot der Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit ein. Wir sagen: Keine Toleranz für Islamisten!