SPD und CDU haben sich in ihrem hessischen Koalitionsvertrag auf umfassende Überwachungsmaßnahmen gegen vermeintlichen „Extremismus“ geeinigt. Polizei und Geheimdienste sollen Zugang zu „privaten audiovisuellen Systemen“ erhalten. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll außerdem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen erhalten, da Verfassungsfeinde eine „vielfach kryptierte Kommunikation“ anwenden würden. Im Kampf gegen mutmaßliche „Online-Hetze“ sollen große Datenmengen auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden; eine „Servicestelle“ zur Entsperrung von Datenträgern soll eingerichtet werden.
Was hier als hartes Durchgreifen gegen Kriminalität verkauft wird, birgt in Wahrheit eine enorme Gefahr des politischen Missbrauchs. Denn bei CDU und SPD gilt bekanntlich jeder als potenzieller „Extremist“, der nicht an Massenzuwanderung und EU-Zentralstaat interessiert ist und an der Existenz von zwei Geschlechtern festhält. Vor allem aber muss man sich eines vor Augen halten: Während illegale Zuwanderer und Islamisten zu Tausenden über die Grenze spazieren dürfen, werden deutsche Staatsbürger unter Generalverdacht gestellt.
Wenn rund 300.000 ausreisepflichtige Ausländer nicht abgeschoben werden, wenn Parallel- und Gegengesellschaften untätig hingenommen werden, dann kann man den dafür verantwortlichen Parteien ihre plötzliche Sorge um den Schutz des Rechtsstaats vor Extremisten nicht abnehmen. Es geht offensichtlich nur darum, die Daumenschrauben gegen das eigene Volk anzuziehen, weil man argumentativ mit dem Rücken zur Wand steht. Wir werden uns davon nicht einschüchtern lassen und sagen als AfD ganz klar: Ja zur Kriminalitäts-Bekämpfung, aber Nein zum gläsernen Bürger und zum Überwachungsstaat!