Dass die Ampelregierung unser Steuergeld verschwendet, mag kaum noch jemanden überraschen. Dass sie damit aber bereits seit ihrem Amtsantritt Ende 2021 gegen das Grundgesetz verstößt, ist jetzt von höchstrichterlicher Stelle bestätigt worden – und das ist ein ausreichender Grund für den Rücktritt dieser Chaos-Truppe, einschließlich Neuwahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die Umwidmung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die an der Schuldenbremse vorbei vom Bundestag vor zwei Jahren für die Corona-Bekämpfung bewilligt worden waren, rechtswidrig war. Am Ende wurde das Geld nämlich gar nicht gebraucht – es ist aber nicht etwa gespart, sondern trotzdem abgerufen und für sinnlose Klimaprojekte verpulvert worden. Haushaltsdisziplin sieht anders aus, fand man nun auch in Karlsruhe.
Die Einladung von Verfassungsrichtern durch die Bundesregierung erst vergangene Woche zum intimen Abendessen mit „Gedankenaustausch“ hat also offenbar nicht den gewünschten Erfolg für das rot-grün-gelbe Abrisskommando gebracht. Allerdings muss dieses Urteil jetzt auch klare Konsequenzen haben. Wenn sich Scholz, Habeck, Lindner und Co. schon nicht um die fatalen Folgen ihrer zerstörerischen Politik in allen Bereichen scheren und weiterhin stoisch ignorieren, dass mittlerweile zwei Drittel der Bürger das Ende der Ampel fordern, sollte der Kanzler des Vergessens spätestens jetzt aufhorchen und endlich die Vertrauensfrage im Bundestag stellen.