Die Antragsfrist für Mittel aus dem Aufbauhilfefonds endet am 30. Juni 2023. Presseberichten zufolge verweigert der Bund den Wunsch der betroffenen Kommunen, diese zu verlängern. Dazu teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier, mit:
„In vielen Fällen bedarf es langwieriger Vorbereitungen, um Anträge förderungssicher zu gestalten. Auch aufgrund von anderen Umständen, auf die die Flutgeschädigten oft keinen Einfluss haben, etwa dem Fehlen von Handwerkern, verzögern sich die Abläufe.
Es ist daher ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, die ihre Heimat und ihre Existenzen wieder aufbauen wollen, dass sich der Bund querstellt bei einer fast selbstverständlichen Angelegenheit wie der Fristverlängerung. Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion beantragt, die Frist zunächst um ein Jahr zu verlängern (BT-Drucksache 20/4325). Sollte dies nicht ausreichen, so muss zu einem späteren Zeitpunkt auch eine weitere Verlängerung zur Diskussion stehen.
So soll sichergestellt werden, dass das Volumen von 30 Milliarden Euro vollständig für den Aufbau der von der Flut betroffenen Gebiete eingesetzt werden kann.“