„Die Bundesregierung hat keine Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Damit verhält sie sich rechtswidrig und demokratiefeindlich.“
Dazu erklärt Erika Steinbach, die Vorsitzende der Stiftung, zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2022:
„Die Bundesregierung ist gemäß Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. Demgemäß hätte sie Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung in den vorliegenden Entwurf für das Jahr 2022 einstellen müssen.
Das ist in skandalöser Weise nicht geschehen!
Für alle anderen politischen Stiftungen werden allein als Globalzuschüsse Förderbeträge von insgesamt 131.959 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Unser Anspruch von rund 6 Millionen Euro ist nicht vorgesehen.
Mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Chancengleichheit politischer Strömungen hat das nichts mehr zu. Die Bundesregierung verhält sich rechtswidrig und demokratiefeindlich.
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-ErasmusStiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig die Bundesmittel zu. Selbst eher linke Wissenschaftler, wie Claus Leggewie, beurteilen das so.
Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.
Die Bundesregierung macht mit dieser Verweigerung der Mittelveranschlagung einmal mehr deutlich, dass ihr rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist.
Ich fordere nunmehr den Deutschen Bundestag auf, sich darauf zu besinnen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dieses vorsätzliche Unterlassen der Bundesregierung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu korrigieren, und die uns zustehenden Fördermittel gemäß der geübten Berechnungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Sollte das nicht geschehen, wird der Rechtsweg bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit fortgeführt werden.“