In einer Kleinen Anfrage unter der Drucksache 18/1372 wollte die AfD-Fraktion von der Landesregierung die Anzahl der offenen Haftbefehle in Rheinland-Pfalz in Erfahrung bringen. In ihrer Beantwortung unter der Drucksache 18/1565 teilte uns die Landesregierung mit, dass derzeit 4926 offene Haftbefehle sich auf 4366 Personen beziehen. Bei den 4366 Personen handelt es sich um 977 deutsche Staatsbürger, von welchen 98 Personen Doppelstaatsbürger sind und um 3389 nichtdeutsche Personen. Zu einer gesonderten Ausweisung der Asylzuwanderer war die Landesregierung nicht im Stande, bei Extrapolierung aus vorhandenen Statistiken kann jedoch eine im Vergleich zu anderen nichtdeutschen Staatsbürgern noch einmal deutlich erhöhte Überrepräsentanz vermutet werden.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die erfassten Haftbefehle stellen nur eine Momentaufnahme dar und unterliegen Schwankungen, die Anzahl der offenen Haftbefehle ist aber trotz eines leichten Rückgangs seit 2019 zweifellos nach wie vor schockierend. Schlüsselt man die Zahlen der offenen Haftbefehle genauer auf, so stellt man fest, dass 78 % der ausgeschriebenen Personen nichtdeutsche Staatsbürger sind (bei einem Bevölkerungsanteil von 22,8%) und nur 22 % deutsche Staatsbürger. Von den 977 deutschen Staatsbürger haben 10 % (98) eine weitere Staatsangehörigkeit. Bei den nichtdeutschen Personen gibt es zwar sogenannte § 456a StPO-Fälle, die nach einer Teilverbüßung der Strafe abgeschoben wurden und bei einer Wiedereinreise in Deutschland den Rest der Strafe absitzen müssen, aber die Zahlen bleiben trotz alledem signifikant hoch.“
Dr. Bollinger weiter: „Erschreckend sind auch die hohen Zahlen bei schweren Kapitalverbrechen, wie Mord, Totschlag, Körperverletzungsdelikte, schwerer Bandendiebstahl, räuberischer Diebstahl und schwerer Raub. Gerade solche schweren Straftaten können ein Indikator für Strukturen der organisierten Kriminalität (OK) in Rheinland-Pfalz sein, vor deren Aufkeimen wir schon seit längerem warnen. Auch in den Deliktsgruppen wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung ist ein markanter Anstieg zu verzeichnen. Waren 2019 schon 67 offene Haftbefehle bei Sexualdelikten zu verzeichnen, stieg die Zahl der offenen Haftbefehle in diesem Deliktbereich im Jahr 2021 auf 108.“
Dr. Bollinger abschließend: „Aus besagten Gründen werden wir mit Nachdruck bei unserer Forderung bleiben, die Polizei auf mindestens 10.000 VZÄ aufzustocken, um endlich die dünne Polizeidichte zu füllen. Nur so können wir die Einsatzwertigkeit unserer rheinland-pfälzischen Polizei steigern, damit offene Haftbefehle verurteilter Straftäter konsequenter vollstreckt werden können. Außerdem ist es unumgänglich, zu prüfen, wer in unser Land einreist, die Grenzkontrollen lageorientiert auszuweiten und nichtdeutsche Straftäter ohne Umwege in ihr Herkunftsland zurückzuführen!“