Das Sondervermögen, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen ihre milliardenschweren Corona-Hilfen finanziert, ist verfassungswidrig – dies hat der Hessische Staatsgerichtshof heute in einem Urteil festgestellt. Das Sondervermögen verstößt nach Auffassung der obersten Landesrichter gegen das Budgetrecht des Landtages. Geklagt hatten im November 2020 die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, im März 2021 ebenso die AfD-Fraktion.
Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt dazu:
„Das kreditfinanzierte Sondervermögen, das die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Sommer 2021 in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen haben, kam nur deshalb zustande, weil zuvor die Abstimmungsregeln geändert wurden: statt einer Zwei-Drittel-Mehrheit genügte eine einfache. Jetzt stellt sich heraus, dass man sich diesen Trick zur Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse hätte sparen können. Denn mit dem verabschiedeten Sondervermögen wurde faktisch ein Schattenhaushalt verabschiedet, der offenbar verfassungswidrig ist. Dies dürfte in anderen Bundesländern, die ebenso verfahren sind, nicht anders sein.
Dies zeigt einmal mehr, dass der Weg, den Bund und Länder zur Abfederung der immensen wirtschaftlichen Schäden eingeschlagen haben, die sie durch die eigene Corona-Politik erst verursacht haben, von Anfang an ein Irrweg war. Denn statt Schuldenbremsen zu umgehen, um so kreditfinanzierte Corona-Hilfen zu ermöglichen, hätte ein maßvoller und angemessener Umgang mit der Corona-Pandemie derartige Hilfsprogramme gar nicht erst erforderlich gemacht.
Bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Signal, das durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausgesendet wurde, bundesweit verstanden und umgesetzt wird. Soweit weitere Normenkontrollklagen dazu erforderlich sein sollten, wird die AfD vor diesen nicht zurückschrecken.“