Am Freitag den 03. September hat der Haushaltsausschuss über den Gesetzentwurf zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom Juli beraten. Dem hat die Koalition äußerst kurzfristig eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beigestellt, welche es unter anderem bestimmten Arbeitgebern ermöglicht, den Impfstatus ihrer Angestellten zu erfragen und als Entscheidungsgrundlage für eine Einstellung heranzuziehen.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:
„Eine gewisse Hektik kennzeichnet die letzte Gesetzgebungsmöglichkeit in dieser Legislatur. Dass die Regierung zunächst Änderungen zum Infektionsschutzgesetz völlig sachfremd in den Gesetzentwurf zur Fluthilfe einbindet, die Koalition dann äußerst weitreichende, den Datenschutz von Arbeitnehmern betreffende Änderungen in letzter Sekunde einbringt und schließlich der Opposition den Antrag auf eine öffentliche Anhörung verweigert: All das widerspricht nicht nur den parlamentarischen Gepflogenheiten, sondern es unterstreicht auch das offensichtliche Bestreben von Regierung und Koalition, öffentliche Debatten zum Infektionsschutzgesetz nicht mehr stattfinden zu lassen.
In der Sache stimmt die AfD-Fraktion der Fluthilfe zu, lehnt aber die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen ab, auch weil sie auf einer Irreführung der Öffentlichkeit basieren. Die Behauptung des Gesundheitsministers, dass die Erfassung des Impfstatus von Angestellten in Kitas und Schulen dem Schutz der vulnerablen Gruppen diene, blendet aus, dass Geimpfte das Virus ebenso übertragen können wie Ungeimpfte, wie man derzeit eindrucksvoll an der Entwicklung der Infizierten etwa in Israel sehen kann. Selbiges gilt für die Einführung einer Testpflicht für Ungeimpfte bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Die gesamte Impfstrategie der Bundesregierung, so scheint es, dient inzwischen nur noch der Gängelung der Bevölkerung und ihrer Überwachung sowie der Einschränkung von Grundrechten. Sie verfolgt jedenfalls offensichtlich keinen gesundheitspolitischen Zweck.
Besonders perfide an der nun getroffenen Regelung ist, dass den Arbeitgebern hier ein monetärer Anreiz geboten wird, den Druck der Regierung auf Ungeimpfte weiterzugeben. Für die Arbeitgeber ist es günstiger, bei Einstellung eine Impfung zu verlangen als die Tests für ungeimpfte Mitarbeiter dauerhaft zu bezahlen. Diese Auslagerung eines Anliegens der Regierung auf den Privatsektor unter Opferung von Grundrechten wie Datenschutz ist eines Rechtsstaats unwürdig.“