AfD erwägt Verfassungsklage gegen den indirekten Impfzwang!

Die neuste Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 der Hessischen Landesregierung übt extremen Druck auf Menschen aus, die nicht geimpft sind. Das führt zu einem indirekten Impfzwang“, sagt Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im hessischen Landtag.

Die einzelnen Stufen des Eskalationskonzeptes der Hessischen Landesregierung seien immer noch alleine von der Inzidenz als Maßstab abhängig, kritisiert Richter. „Die AfD-Fraktion hat bereits sehr früh auf diesen Fehler der Hessischen Landesregierung hingewiesen und muss feststellen, dass die Landesregierung an Eskalationsstufen festhält, welche nicht auf wissenschaftlich begründeten Zahlen basiert, sondern willkürlich festgelegt wurden. Die Politiker der Landesregierung konnten nicht begründen, wie sie z.B. auf eine Zahl von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner kommen“, so Richter. „Die mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Corona-Schutzverordnung einhergehenden Regelungen führt für jene Bürger, die sich gegen eine Impfung aussprechen, zu einem massiven Druck.“

Angesichts der heute vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse seien die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung in Gänze nicht nur grundlegend falsch, sie führen leider gesamtgesellschaftlich zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und damit zu erheblichen Problemen für die hessischen Bürger, so Richter. „Einen Impfzwang, sei er direkt, sei er indirekt, darf es nicht geben. So betreibt man keine verantwortungsvolle Politik für seine Bürger, sondern zwingt sie dazu, die politische Inkompetenz der Regierungsparteien über Verordnungen ertragen zu müssen. Die AfD-Fraktion erwägt deshalb eine Verfassungsklage.“