Zum Eilantrag gegen die Wahlrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:
„Das Bundesverfassungsgericht hat leider wieder im Sinne der Regierenden entschieden und den Weg freigemacht für einen noch größeren Bundestag. Einige Experten halten inzwischen bis zu 1.000 Abgeordnete für möglich. Das ist mehr als besorgniserregend, schließlich sind enorme Kosten mit einemimmer größer werdenden Bundestag verbunden, seine Arbeit wird immer weniger effizient und die Kapazitätsprobleme wachsen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man nicht schon die zu Ende gehende Legislaturperiode dazu genutzt hat, das Wahlrecht endlich zu reformieren und so eine Verkleinerung des Bundestages zu erreichen.
Als AfD-Fraktion haben wir einen Vorschlag vorgelegt, der es ermöglicht hätte, das Problem sofort zu lösen, und eine Größe von 598 festzuschreiben. Gewollt war das aber von den anderen Fraktionen nicht. Uns geht es darum, effizient und kostensparend gute Politik für Deutschland zu machen und dafür sind schon 598 Abgeordnete mehr als genug. Es ist zu hoffen, dass wir in der nächsten Wahlperiode endlich die Wahlrechtsreform für einen kleineren Bundestag durchsetzen können.“