Dieses Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Meinungsfreiheit: Der Bundesgerichtshof hat Facebook enge Fesseln für die willkürliche Löschung beziehungsweise Sperrung von Nutzerprofilen angelegt. Wie der Facebook-kritische Medienanwalt Joachim Steinhöfel berichtet, hat der BGH die derzeitige Facebook-Nutzungsordnung für unwirksam erklärt.
Nutzer müssen nunmehr vor der Löschung aufgrund von angeblichen AGB-Verstößen zunächst angehört werden. Bis auf Weiteres können alle Löschungen von Profilen mit großen Erfolgs-Aussichten angefochten werden, sofern es nicht um strafbare Inhalte geht!
Joachim Steinhöfel kommentiert die BGH-Entscheidung.
Welt.de: „Facebook darf Konten nach Hassrede nicht ohne Ankündigung sperren.“