“Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
Vor knapp einem Monat kreierte der Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Anti-Corona-Maßnahmen-Protesten eben jenen neuen Phänomenbereich und beobachtet diese zukünftig mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das scheint vorerst Wirkung zu entfalten.
Dazu Carsten Hütter, Mitglied im Bundesvorstand:
„In den Innenministerien und Verfassungsschutzämtern Deutschlands hatte man wohl lange gegrübelt, wie man den anhaltenden Protesten gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen Herr werden würde. Nun hat man einen neuen Phänomenbereich erfunden, der große Teile der Gesellschaft tendenziell in die Ecke von Verfassungsfeinden rückt.
Vor dem Hintergrund der massiv grundrechtseinschneidenden Corona-Maßnahmen, haben die Bürger aber das verfassungsmäßig garantierte Recht, für ihre Freiheit auf der Straße zu demonstrieren. Offensichtlich sollen diese aber mit allen Mitteln eingeschüchtert werden, schließlich muss nun jeder Kritiker mit einer nachrichtendienstlichen Behandlung rechnen. In Anbetracht dieser Situation müsste es einen gänzlich anderen neuen VS-Phänomenbereich geben: ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung von Bürgerrechten‘.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst begründete die neue Kategorisierung unter anderem mit den Worten:
‚Unsere demokratische Grundordnung sowie staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht.‘
Es ‚vergaß‘, hinzuzufügen, dass diese Delegitimierung nicht von den Bürgern ausgeht, sondern diese vielmehr Opfer dessen sind.“