Die schon seit langem in der Kritik stehende Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat rund 5.000 säumigen Mitgliedern den Besuch des Gerichtsvollziehers angedroht. So berichtet die SHZ und mahnt in ihrem Artikel an, für die nächste Landtagssitzung lägen noch keine Anträge zur geplanten Abwicklung der Kammer vor. Nicht erwähnt wird, dass die AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits Anfang 2020 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Zwangskammer und zur Schaffung einer neuen, freiwilligen Pflegevereinigung vorgelegt hat.
Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, teilt dazu mit:
„Bereits Ende 2019 war offenkundig, dass die Zwangspflegekammer von Anfang an eine Totgeburt war. Trotzdem wurden zu Beginn des Jahres 2020 von den Jamaika-Koalitionären 3 Millionen Euro Steuergelder als ‚nachträgliche Anschubfinanzierung‘ in der unbrauchbaren Zwangskammer versenkt. Doch Tote kann man eben nicht am Leben erhalten. Völlig erwartbar votierte die überwältigende Mehrheit der Pflegekräfte in der Urabstimmung für das Aus der Kammer. Dass nun den Pflegekräften auch noch der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt wird, macht überdeutlich: Wir brauchen ein schnelles Ende der Pflegeberufekammer und damit auch ein Ende der Zwangsmitgliedschaften und des Drangsalierens von rund 28.000 Pflegekräften im Land.
Die AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat bereits Anfang Januar 2020 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Pflegeberufekammer in den Landtag eingebracht. Eben jene parlamentarische Initiative, nach der im SHZ-Artikel heute gefragt wurde, liegt seit mehr als einem Jahr vor. Jamaika hat in dieser Sache bisher die Hände in den Schoß gelegt. Wir haben unserem Protest gegen die Verschwendung von drei Millionen Euro Steuergeldern jedoch unmittelbar Taten folgen lassen – und als einzige Partei mit einem Gesetzentwurf einen konstruktiven und konkreten Lösungsvorschlag zur Abschaffung der Pflegeberufekammer vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist weiter aktuell, der Landtag hat somit eine Handlungsgrundlage.
Unser Gesetzentwurf ist konstruktiv, da er bereits einen Vorschlag für eine sinnvolle neue Berufsvereinigung enthält, nämlich die Schaffung einer ‚Pflegekräftevereinigung‘ nach dem Vorbild der gut funktionierenden und unter den Pflegekräften akzeptierten bayerischen Pflegevereinigung. Mit einer solchen Pflegekräftevereinigung wird es möglich sein, die Interessen der Pflegekräfte zu bündeln und lautstark zu artikulieren, denn diese setzt auf Freiwilligkeit und Akzeptanz der Pflegekräfte und nicht auf Zwang und Gebührenpflicht.
Mit der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben die Pflegekräfte in unserem Land einen Fürsprecher, der nicht nur warme Worte spendet, sondern der seinen Worten unmittelbar Taten folgen lässt. Der Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Pflegeberufekammer liegt weiter auf dem Tisch, und er ist aktueller denn je.“