Im vergangenen Jahr hatte das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben, eine staatliche Presseförderung in Höhe von 220 Millionen Euro gewähren zu wollen. Sofort äußerte die Alternative für Deutschland (AfD) massive Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Plan und befürchtete, dass die Unabhängigkeit der deutschen Presse durch diese staatlichen Zahlungen beeinträchtigt werden könne – und solle. Nun hat die Bundesregierung ihren Plan aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken aufgegeben.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, zeigt sich erfreut ob dieser Entwicklung und macht deutlich, dass es dem Druck der AfD zu verdanken sei, dass dieser hanebüchene Plan aufgegeben wurde:
„Als AfD hatten wir große Befürchtungen, dass sich die Bundesregierung mit diesen Zahlungen eine noch wohlwollendere Berichterstattung über ihre verfehlte Politik erkaufen wollte. 220 Millionen Euro zu verteilen, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu haben, die Mittel also nach Gutsherrenart verteilen zu wollen, ist ein Unding.
Auch waren wir sehr besorgt, dass insbesondere jene Zeitungen, die der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg), eine Medienbeteiligungsgesellschaft der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), angehören, von den Mitteln besonders profitieren würden.
Jetzt zeigt sich aber: AfD wirkt – eine staatsfinanzierte Presse darf es neben dem zwangsfinanzierten Fernsehen nicht auch noch geben!“