Nachdem in den Medien unter Verweis auf anonyme Informanten behauptet wurde, der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachte die AfD, und der Verfassungsschutz dies weder bestätigt noch dementiert hat, beschloss der Landesvorstand der AfD-Sachsen-Anhalt, sich dieses Spiel nicht gefallen zu lassen. Die AfD-Sachsen-Anhalt hat deshalb die Kanzlei Höcker beauftragt, den Verfassungsschutz auf Unterlassung zu verklagen und außerdem eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die dem Verfassungsschutz bis zur Entscheidung des Gerichts die Beobachtung der AfD oder ihre Einstufung als Verdachtsfall untersagt.
Nun hat der Anwalt des Innenministeriums erklärt, das Ministerium werde bis zum Gerichtsurteil die AfD nicht beobachten und im Verfassungsschutzbericht 2020 auch nicht als Verdachtsfall erwähnen.
Der Landesvorsitzender der AfD-Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, teilt dazu mit:
„Diese Reaktion des Ministeriums soll erkennbar dem Erfolg unseres Antrags auf einstweilige Verfügung zuvorkommen. Die Herren im Innenministerium wissen nur zu gut, dass sie ohnehin dazu verurteilt würden, bis zum Urteil in der Hauptsache die Beobachtung der AfD zu unterlassen, und also tun sie es scheinbar aus freien Stücken. Ein durchsichtiger Schachzug und ein erster Teilerfolg für die AfD Sachsen-Anhalt, der uns zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Der Beauftragte des Landesvorstandes für die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz, Dr. Hans-Thomas Tillschneider, ergänzt:
„Der Verfassungsschutz hat nolens volens unserem Antrag auf einstweilige Anordnung entsprochen; er würde gut daran tun, auch in der Hauptsache zu erklären, die AfD nicht als verfassungsfeindlich einzustufen, denn die AfD gefährdet die Demokratie nicht, die AfD stärkt die Demokratie.“