Medienberichten zufolge hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2021 der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst „in den Dienst versetzt“ hatte. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wurde am Mittwoch, 31.03.2021, bekanntgegebenen (AZ: 1 K 354/20.NW). Der Polizeibeamte war außerhalb seiner Dienstzeit als Privatmann mit seiner Lebensgefährtin unterwegs und wurde tätlich angegriffen, als er einen Streit schlichten wollte, um weitere Straftaten zu verhindern. Dabei fuhr einer der Tatbeteiligten mit dem PKW auf den Polizeibeamten zu, verletzte ihn dadurch am Bein und versetzte ihm einen Faustschlag gegen den Kopf, dass er kurzeitig das Bewusstsein verlor.
Dazu Dr. Jan Bollinger, erster stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz:
„Das vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße begrüße ich, da der betroffene Polizeibeamte die richtigen Entschlüsse getroffen hat, indem er sich wegen des immensen Aggressionspotentials der Auseinandersetzungen als Polizeibeamter zu erkennen gab, um Straftaten einzudämmen, weitere zu verhindern und notwendige Feststellungen zu treffen. Folglich kam der Polizeibeamte seinem Auftrag nach, indem er zur Verbrechensbekämpfung und der Gefahrenabwehr einschritt und sich in den Dienst versetzte.“
Dr. Bollinger weiter: „Gerade vom obersten Dienstherren der Polizei, Innenminister Lewentz, hätte ich mir mehr Rückdeckung für seinen Polizeibeamten gewünscht. Das Innenministerium hatte in naher Vergangenheit mit verschiedenen Projekten zur Zivilcourage in der Bevölkerung aufgerufen. Nun ging ein Polizeibeamter mit gutem Beispiel voran und wurde dafür noch bestraft, indem seine aus der Zivilcourage entstandenen Verletzung nicht einmal als Dienstunfall anerkannt wurden. Dieses Handeln erweckt natürlich in der Gesellschaft den Eindruck, dass es sich bei den Projekten ‚Keine Gewalt gegen Polizeibeamte‘ und ‚Nicht wegschauen verhindert Leid‘ nur um bloße Lippenbekenntnisse des Innenministers handelt.“
Dr. Bollinger abschließend: „Wir fordern daher das Innenministerium auf, gerade solch ein Einschreiten von Polizeibeamten als Zivilcourage positiv zu würdigen und in diesem Rahmen entstandene Verletzungen im Regelfall als Dienstunfall anzuerkennen. Weiter halten wir an unserer Forderung fest, die optionale Freie Heilfürsorge für unsere Polizeibeamten wiedereinzuführen, um diese mit einer soliden Gesundheitsvorsorge auszustatten.“