Im EU-Parlament steht eine Entschließung zur Debatte, nach der zukünftig auch für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten vorgesehen sind. Es wird gefordert, dass europäische Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können. Auch sollen mittelbare Zulieferer und Subunternehmer von EU-Firmen deren Verantwortung unterliegen. Ebenfalls sollen die Haftungsrichtlinien strenger werden. Ein Unternehmen, das negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt zu verantworten hat, soll zu „finanzieller oder nicht finanzieller“ Entschädigung verpflichtet werden können.
Dazu Karl Hermann Bolldorf, europapolitischer Sprecher der hessischen AfD-Fraktion:
„Ein europäisches Lieferkettengesetz wäre einmal mehr Ausdruck der bürokratischen Regelungswut der EU. Es würde insbesondere deutsche Unternehmen im Ausland stark benachteiligen. Der Schutz unserer deutschen Unternehmen muss aber höchste Priorität haben.
Ein solches Gesetz würde die Regierungen der Produktionsstaaten de facto von jeglicher menschenrechtlicher, sozialer und umweltbezogenen Verantwortung freisprechen. Das darf nicht die Aufgabe von Unternehmen allein sein. Durch ein solches EU-Gesetz würde die Verantwortung jedoch zu einem „One-Way-Ticket“ werden und das lehnen wir als AfD strikt ab. Sollte diese Entschließung über die Rechtsetzung der EU mittelfristig Gesetzeskraft erlangen, werden unkalkulierbare Kosten auf deutsche Unternehmen zukommen. Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz verhindert wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, einem derartigen Lieferkettengesetz auf EU-Ebene entgegenzuwirken.“