Eine Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der dortigen AfD-Fraktion zeigt, dass es in Hamburg nur 14 diverse Personen gibt – von insgesamt 1.897.448 Menschen (Drucksache 22/3237). Damit beträgt der Prozentanteil der als behördlich erfassten „divers“ eingetragenen Bürger 0,00074 Prozent. Unter den 14 „Diversen“ befindet sich seit Dezember 2020 auch ein Neugeborenes (Drucksache 22/2705).
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.
Dazu die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der hamburgischen Bürgerschaft, Olga Petersen:
„Es ist unbestreitbar, dass es in der Natur und selbstverständlich auch unter den Menschen Abweichungen der Geschlechtschromosomen oder genetisch bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen gibt. Und selbstverständlich sind intergeschlechtliche Menschen vollwertige Bürger unserer Gesellschaft. Aber einen derartigen Popanz aufzublähen für eine zahlenmäßig kaum relevante Minderheit, ist absolut maßlos und nicht gerichtfertigt. Das ist reine linksgrüne Gender-Ideologie und eine unfassbare Vernichtung von Steuergeldern.“