Nicht nur in der Corona-Politik zeigt die CDU derzeit ihren chronischen Hang zu verfassungsrechtlich fragwürdigen Beschlüssen. Die Stadt Frankfurt will gegen das „Starke Heimat Hessen“-Gesetz klagen, weil es nach Auffassung des Kämmerers und Bürgermeisters Uwe Becker (CDU) gegen die Landesverfassung verstoße. Die Finanzausstattung der Kommunen werde aufgrund des zusätzlichen Umverteilungsmechanismusses nicht mehr angemessen gewährleistet. Diese Einschätzung habe ein von der Kämmerei beauftragtes Rechtsgutachten bestätigt.
Dazu Bernd Vohl, stellvertretender haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Hier schlägt ein CDU-Kämmerer dem Magistrat eine Klage gegen das Gesetz einer CDU-geführten Landesregierung vor. Dass es innerhalb der CDU zu solchen Verwerfungen kommt, zeigt, dass Becker sehr gute Gründe für die Klage gegen das umstrittene Gesetz haben muss. Die AfD hat bereits im Februar darauf hingewiesen, dass das ‚Starke Heimat Hessen Gesetz‘ ein Eingriff in die Haushaltsautonomie der Kommunen ist und ihnen die Kontrolle über die eigenen Mittel entzieht.“
Vohl weiter: „Das Land Hessen sammelt das Geld, das eigentlich den Kommunen zusteht, und verteilt es anschließend zweckgebunden an ebendiese Kommunen. Dadurch werden diese noch abhängiger von der Landesregierung. ‚Starke Heimat Hessen‘ verstößt eindeutig gegen zentrale Prinzipien unserer Demokratie: gegen die Subsidiarität und die Konnexität. Darum wünscht die AfD dem CDU-Politiker Becker, dass er im Magistrat Zustimmung findet und dieser mit der Klage gegen das Gesetz der CDU-geführten Landesregierung Erfolg haben wird.“