Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag weist darauf hin, dass Unternehmer auch zukünftig ihre Meinung frei äußern dürfen.
Ein Brandenburger Straßenbau-Unternehmen hat auf zwei Ausbildungsplätze insgesamt sieben Bewerbungen erhalten und sich für die geeignetsten Bewerber entschieden. Die Bewertung erfolgte nach qualitativen Merkmalen. Unter anderem erörterte der Unternehmer bei einem Ablehnungsschreiben seine Entscheidung auch damit, dass in seinen Augen der Islam „nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“ und ein „praktizierender Moslem“ als Mitarbeiter unerwünscht sei. Dies sorgte nach der Veröffentlichung des Schreibens durch den abgelehnten Bewerber für mediale Empörung.
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Volker Nothing, hält fest: „Die Reaktion auf die freie Meinungsäußerung des Unternehmers in Bezug auf sein Handeln ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Der Verlauf des Einstellungsgespräches ist aus den diffamierenden Zeitungsartikeln nicht herauszulesen. Der Unternehmer begründete die Ablehnung in seinem Absageschreiben in erster Linie damit, dass besser geeignete Kandidaten vorhanden waren. Den Unternehmer dafür zu stigmatisieren, dass er die gesellschaftliche Schieflage in unserem Land erkannt hat, dies anspricht und sein Unternehmen vor möglichem Schaden bewahren möchte, ist unverständlich.“
Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Münschke, ergänzt: „Der Unternehmer hat erst 2019 den Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens für seine Firma erhalten. Unter anderem wurde er dafür ausgezeichnet, dass er über Ländergrenzen hinweg polnische Auszubildende in seine Firma integrierte. Offensichtlich hat der Unternehmer keinerlei Vorbehalte gegen ausländische Bewerber und Beschäftigte. Er nimmt sich jedoch das Recht, diejenigen Bewerber auszuwählen, die zu seiner Firma passen. Diskriminierend ist dagegen, wenn Politiker fordern, ihn dafür von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.“