Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden (Az: C-181/19), dass EU-Ausländer, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen, bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Generell erleichtern die obersten EU-Richter damit Familien den Umzug in ein anderes EU-Land aus beruflichen Gründen.
Dazu teilt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, mit:
„Die Entscheidung des EuGH zeigt einmal mehr, dass es die Zielsetzung der EU ist, ohne Rücksichtnahme auf nationale Interessen in die Sozialsysteme ihrer Mitgliedsstaaten einzugreifen und sie systematisch für alle Bürger der EU zu öffnen. Vom heutigen Tag an sind Kinder eine sichere Eintrittskarte für sämtliche EU-Bürger in den deutschen Sozialstaat. Dieser Fall wird Schule machen und die Anreize zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme noch weiter erhöhen. Die Bundesregierung sollte die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen und sich für eine Rückverlagerung sämtlicher Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik in die nationale Verantwortung einsetzen.“