AfD-Bundestagsfraktion lehnt Corona-Zwangstests ohne vorherige, brauchbare Risikoeinschätzung der Reiseländer ab.
Der Vorsitzende des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, fordert Bundesregierung und Auswärtiges Amt auf, Corona-Reisewarnungen auf „brauchbaren Risikoeinschätzungen“ auszusprechen, statt sich – wie bisher – in pauschalen Verlautbarungen zu ergehen. Dass die regierungsseitig ausgesprochenen Reisewarnungen wohl vorrangig auf Einschätzungen aus dem Gesundheits- und Innenministerium sowie dem Auswärtigen Amt basierten, sei ebenso fragwürdig wie die eingeführten Zwangstests an deutschen Flughäfen:
„Die Regierung weigert sich nach wie vor eine differenzierte und zutreffende weltweite Lageanalyse vorzunehmen. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in einem Antrag bereits Anfang des Monats gefordert, dass das Auswärtige Amt endlich von der Pauschalisierung abrückt und tatsächliche Gefahrensituationen wiedergibt. Die immer neuen Ideen der Bundesregierung schaden der Reisewirtschaft und auch den Menschen, die ihren Urlaub rechtssicher genießen möchten. Ägypten, als beliebtes Urlaubsland, wurde beispielsweise vom World Travel and Tourism Council (WTTC) nach den Regeln der WHO mit der ‚save travel stamp‘ ausgezeichnet, gilt aber bei unserer Regierung als Risikogebiet. Eine Pauschalisierung zum Nachteil aller, die endlich aufhören muss. Ohne brauchbare Risikoeinschätzung der Reiseländer lehnen wir Zwangstests entschieden ab“, so Münzenmaier.
Nachdem Gesundheitsminister Spahn am 27. Juli 2020 einen verpflichtenden Coronatest für Rückkehrer aus sogenannten Risikogebieten eingeführt hat, fordert die AfD-Bundestagsfraktion die Rückkehr zu Freiheit und Eigenverantwortung. Spahn selbst bezieht sich auf die auf der Netzpräsenz des Robert-Koch-Institutes ausgewiesene Liste von Staaten die insgesamt zum Risikogebiet erklärt werden und für welche nun bei der Rückkehr ein Test auf eine Coronaerkrankung erzwungen werden kann. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts erstellt dieses die Liste an Risikogebieten jedoch gar nicht, sondern die Bundesregierung selbst: „Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.“