Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute die vom Bundesvorstand im Mai 2020 beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt. Das Berliner Kammergericht hatte zwischenzeitlich Kalbitz wieder in Mitgliedsrecht eingesetzt und darauf verwiesen, diese Entscheidung gelte bis zu der Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes in der Hauptsache. Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Tag erfolgt. Die Annullierung ist rechtsgültig.
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