… aber eine bekennende Linksextremistin als Verfassungsrichterin ist es nicht?!
Am 14. Juli 2020 wurde das Karl-Marx-Denkmal am Strausberger Platz in Berlin durch die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, und Mitglieder der JA Berlin im Rahmen einer Protestaktion vorübergehend verhüllt. Einen Tag später ermittelt wohl der Staatsschutz in dieser Sache, wie von einigen Medien kolportiert wurde. Beatrix von Storch kommentiert:
„In der Bundesrepublik des Jahres 2020 ist es möglich, dass eine Linksextremistin und Verteidigerin des SED-Regimes mit den Stimmen der CDU Verfassungsrichterin werden kann, wie in Mecklenburg-Vorpommern geschehen, und gleichzeitig der Staatsschutz in Berlin wegen einer kurzzeitigen symbolischen Verhüllung einer Karl-Marx-Büste ermittelt.
Karl Marx war der Vordenker der gewaltsamen Revolution und der kommunistischen Diktaturen. Er war darüber hinaus Rassist, Antisemit und Verächter der parlamentarischen Demokratie. Dass Kritik an Karl Marx als mögliche „Staatsgefährdung“ wahrgenommen wird, zeigt den wachsenden Einfluss der SED-Nachfolgepartei und linksradikaler Gruppen auf Politik und Behörden.
Der rotrotgrüne Senat in Berlin, die gewaltbereite Antifa und Black Lives Matter sehen Marx als ihren Vordenker und Stichwortgeber an. Kritik an Karl Marx sehen sie als Angriff auf ihre Machtposition. Darum wollen sie eine Debatte über den Rassismus und Antisemitismus von Karl Marx mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln unterdrücken.“