Erneut haben sich die Altparteien und insbesondere die radikal-feministischen Ideologen mit einer juristischen Klatsche blamiert: Nach einer Verfassungsklage der AfD hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die von Rot-Rot-Grün beschlossene Parité-Regelung im Wahlgesetz gekippt. Nach dieser Regelung sollten alle zur Wahl antretenden Parteien dazu gezwungen werden, ihre Wahllisten für die Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Schon im Vorfeld wurde das irrsinnige Ansinnen von Rechtsexperten reihenweise als verfassungswidrig zerrissen.
Kein Wunder – schließlich liegt auch für den juristischen Laien auf der Hand, dass ein solches Gesetz demokratische Prinzipien missachtet. Denn nicht mehr die abstimmenden Parteimitglieder, sondern Quoten-Vorgaben würde darüber entscheiden, wer ins Parlament einzieht. Mehr Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geht gar nicht! Doch während die AfD mehrfach vor einem solchen Gerichtsurteil warnte, stellten die Altparteien sich blind und taub. Einmal mehr musste das Verfassungsgerichts den Altparteien demokratische Nachhilfe erteilen und deutlich machen, dass unsere Verfassung keine Knetmasse für links-ideologische Volkserzieher ist.
„Süddeutsche Zeitung“: Gericht kippt paritätische Verteilung der Listenplätze.