Die Alternative für Deutschland hat in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Sieg über Bundesinnenminister Seehofer errungen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die AfD im Jahr 2018 wegen ihrer Kritik an Bundespräsident Steinmeier als “staatszersetzend” diffamiert – und das dpa-Interview auf die Internetseite seines Ministeriums stellen lassen. Diese Internetseite ist allerdings eine regierungseigene Ressource. Deshalb reichte die AfD dagegen Klage ein. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben der Alternative für Deutschland heute in Karlsruhe Recht.
AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen: „Dieser juristische Sieg der AfD über Seehofer ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich auch ein Bundesinnenminister an Recht und Gesetz zu halten hat – er darf keine Regierungsressourcen nutzen, um die Opposition zu diffamieren!“
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla: „Wir waren schon erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, sind es heute, und werden es auch in Zukunft wieder sein. Der Bundesvorstand wird AfD-Wähler und Parteimitglieder auch weiterhin vor Diffamierungen schützen. Die etablierten Parteien mögen mit der Moral spielen, wir haben das Recht auf unserer Seite!“