Corona-Lockerungen der Länder werden zum Willkür-Akt: AfD-Bundestagsfraktion fordert sofortige Aufhebung des Shutdown.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Sebastian Münzenmaier fordert Kanzlerin und Länderchefs zum sofortigen Ende der Corona-Verbote auf. Diese Einschränkungen der bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten seien nach aktuellem Wissenstand weder begründet noch nachvollziehbar:
„Die Salamitaktik, mit der Bund und Länder scheibchenweise die Einschränkungen des Corona-Shutdowns zurücknehmen, ist unnötig und sachlich nicht nachvollziehbar. Während die Öffentlichkeit mit permanenten Diskussionen über ständig wechselnde Teilaspekte beschäftigt wird, müssen Gewerbetreibende und Arbeitnehmer, Selbständige und Firmeninhaber in allen möglichen Branchen immer noch um ihre Zukunft bangen.
Auch die jetzt beschlossenen Lockerungen bleiben vielfach ohne Not auf halbem Wege stecken. Die fortbestehenden, teils gravierenden Einschränkungen und Ausnahmen wirken oftmals willkürlich, die zeitliche Streckung über viele Wochen hinweg ist inhaltlich kaum zu begründen. Trotz des enormen volkswirtschaftlichen Schadens, den der Shutdown bereits angerichtet hat und weiter anrichtet, erfolgt das Wiederanfahren der Wirtschaft nur mit angezogener Handbremse.
Immer deutlicher stellt sich heraus, dass der flächendeckende und praktisch vollständige Shutdown ein wenig effizientes Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist. Es gibt wirksamere und differenziertere Mittel, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die sofortige Aufhebung des Shutdown wäre schon vor Wochen möglich gewesen. Sie ist jetzt erst recht das Gebot der Stunde.
Millionen Menschen brennen darauf, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren, ihre Geschäfte wieder zu öffnen und ihre Unternehmen zu retten und wieder in Schwung zu bringen. Die Politik muss ihnen das, unter Einhaltung grundlegender Hygieneregeln und notwendiger Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz, endlich ermöglichen. Nicht die Lockerungen, die Einschränkungen der bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten sind begründungspflichtig.“