Mit meiner Aussage „Der Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und gehört deswegen nicht zu Deutschland“ bewege ich mich voll und ganz im Rahmen unseres Parteiprogramms und der mir zustehenden grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.Dem Islam kann durchaus bescheinigt werden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein. Ich verweise hierbei auf den Umgang des Islams beispielsweise mit Homosexuellen und „Ungläubigen“ oder auch die Stellung der Frau im Islam. „Der Islam“ ist selbstverständlich nicht mit jedem einzelnen Muslim gleichzusetzen. Als Politiker macht es einen Kern meiner Tätigkeit aus, gesamtgesellschaftliche Entwicklungen zu bewerten. Hierbei kann nicht bis zu jedem Einzelfall differenziert werden.