Die Aussage „Das sind keine Gäste und Schutzsuchende, sondern oftmals Aggressoren gegen das Land und das eigene Volk. Es trifft die Schwächsten und Schutzlosen.“ ist am 18.02.2018
durch mich getätigt worden. Sie wurde jedoch aus dem Kontext gerissen, der Gesamtpost war folgender:
Berliner Frauenmarsch:
Hier gingen viele Frauen und Männer gegen Gewalt und Vergewaltigung auf die Straße. Die Angriffe gegen unsere Frauen schnellen in die Höhe. Eine Vielzahl der Täter ist aus dem Kreis der Flüchtlinge und Migranten. Die System-Medien schweigen dazu. Das sind keine Gäste und Schutzsuchende, sondern oftmals Aggressoren gegen das Land und das eigene Volk. Es trifft die Schwächsten und Schutzlosen. Dies war ein starkes Zeichen gegen die unkontrollierte Einwanderung.
Dazu war ein Bild vom Berliner Frauenmarsch angefügt. Damit wurde weder pauschal eine Bevölkerungsgruppe als Ganzes vorverurteilt, sondern auf den Kreis der Gewaltstraftäter beschränkt und zusätzlich eingeschränkt durch „eine Vielzahl der Täter“. Der angesprochene Personenkreis ist klar definiert auf den Personenkreis der Straftäter, nicht gegen Migranten oder Flüchtlinge als Ganzes. Weiterhin wird genauer darauf eingegangen, gegen was sich die Gesamtposition richtet, nämlich der unkontrollierten Einwanderung. Dabei wird das Asylrecht weder thematisiert, sondern im Gegensatz auf eine unkontrollierte Einwanderung, die zudem gesetzeswidrig ist, konkretisiert. Durch den Gesamtkontext sollte die Aussage weder mehrdeutig noch verfassungsfeindlich sein. Das Zitat des Gutachters müsste somit überarbeitet werden, da es inhaltlich nicht zu der Gesamtaussage passt. Zur Klarstellung, ich stelle mich nicht gegen das Grundgesetz, damit auch nicht gegen das Asylrecht. Ich habe als Offizier einen Eid auf unsere Rechtsordnung geschworen und sehe mich diesem Eid verpflichtet. Sollte meine Äußerung trotz Erläuterung missverständlich sein, entschuldige ich mich dafür und versuche zukünftig mehr Trennschärfe in meine Aussagen zu legen.