AfD-Fraktion fordert ein rasches Ende der chaotischen Zustände vor der Kommunalwahl.
Sven W. Tritschler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen, zeigt wenig Verständnis dafür, dass die Landesregierung NRW beim Neuzuschnitt der Wahlbezirke nicht die gebotene Sorgfalt walten ließ, um rechtssichere Kommunalwahlen zu gewährleisten. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unklarheiten seien Wahlanfechtungen zu befürchten. Ausserdem gibt die AfD-Fraktion zu bedenken, dass damit letztendlich die Kommunen die Dummen seien, weil deren Mitarbeiter gegebenenfalls einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand leisten müssten, von den dadurch verursachten Mehrkosten ganz zu schweigen.
“Die gerade in Kommunalangelegenheiten doch angeblich so versierten Altparteien zeigen sich erschreckend inkompetent und geradezu konfus. Doch geht es hier nicht nur um Verfahrensfragen, sondern konkret um Steuergelder in nicht gerade geringem Umfang. Und natürlich auch um die Rechte kleiner Parteien und Wählergruppen, die sich im Gegensatz zu den großen Parteien nicht beliebig viele Versammlungen leisten können. Ich erwarte von der Landesregierung, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen und eine transparente und klare Kommunikationsstrategie zu praktizieren”, sagt Tritschler.
Nachdem der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes der schwarz-gelben Landesregierung für in Teilen verfassungswidrig erklärt hatte, gibt es bezüglich der Wahlbezirkseinteilung zur diesjährigen Kommunalwahl erhebliche Unsicherheiten. Wahlbewerbern in Köln wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine Wahl der Reservelisten so lange ungültig wären, bis der vom Gericht verlangte Neuzuschnitt der Wahlbezirke erfolgt sei. In anderen Kreisen erhielten Wahlbewerber gegenteilige Auskünfte.
In der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen vom 17. Janaur 2020 fragte die AfD-Fraktion die Landesregierung NRW, welche Auswirkungen ein möglicher Neuzuschnitt der Wahlbezirke z. B. auf bereits besetzte Wahllisten haben würde. Dabei stellte sich schnell heraus, dass bei allen Beteiligten – angefangen bei der Landesregierung bis hin zu einer SPD, die das verfassungswidrige Gesetz teilweise mitverantwortet – mehr Ratlosigkeit als Rechtssicherheit herrschte.