Bundesregierung greift Antrag der AfD Sachsen-Anhalt zu DNA-Analyse auf

Hagen Kohl MdL, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, FotoAfD/CC0-Pixabay_LeoNeoBoy CC0-Pixabay

Was die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt bzgl. DNA-Analyse im Jahr 2017 gefordert hatte, steht im Bundesgesetzentwurf 2019.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Hagen Kohl, ist erfreut, dass die Bundesregierung im Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Auswertung von DNA-Spuren vorgelegt hat, der im Grundsatz den Forderungen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2017 entspricht. Dieser war damals von den anderen Fraktionen im Landtag ohne Debatte abgelehnt worden.

Kohl fordert die sachsen-anhaltinische Landesregierung auf, sich endlich zur erweiterten Auswertung von DNA-Spuren bei der Strafverfolgung zu bekennen: „Es ist doch bezeichnend, wie halbherzig die Landesregierung in Sachen Strafverfolgung agiert. Anstatt seinerzeit ein starkes Votum des Landtages zur Erweiterung der DNA-Analyse einzufordern, hat man den Antrag zur Rettung des Koalitionsfriedens einfach weggedrückt und über zwei Jahre ohne jedwede politische Aktivität in der Sache einfach verstreichen lassen. Ich muss Frau Keding daran erinnern, dass sie nicht nur Ministerin für Gleichstellung, sondern auch und insbesondere für Justiz ist, was einen gewissen Willen zur Umsetzung vorhandener politischer Schwerpunkte erfordert. Aufgrund der Vorgeschichte fordere ich die Landesregierung auf, sich klar zur erweiterten Auswertung von DNA-Spuren im Sinne des Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts zu bekennen.“

Den Antrag der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2017 „DNS-Merkmale forensisch ermitteln – Fahndung nach Tätern und Identifizierung von Opfern erleichtern“ (Drucksache 7/1301) können Sie unter folgendem Link abrufen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1301aan.pdf