In der aktuellen EU ist Recht nicht mehr als die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln.
Der EU-Kandidat der AfD, Gunnar Beck, DPhil und Barrister-at-Law, beschreibt in seinem Beitrag zu “Europa: Zukunft sichern” die rechtsbeugende Rolle durch die EU-Gerichte und das Versagen des deutschen Bundesverfassungsgericht, das bei Fragen zur EU eher ausweichende Urteile zu fällen scheint, statt sich an den bestehenden Verträge zu orientieren. Letztendlich müssten die Wähler bei ihrer Stimmabgabe zur EU-Parlamentswahl ein Zeichen setzen, damit die Rechtsprechung bezüglich der EU ohne politisch motivierte Einflussnahme erfolge.
Den Beitrag finden Sie in “Europa: Zukunft sichern”, dass im Buchfachhandel und im AfD-Fanshop erhältlich ist.
„In einem Rechtsstaat sind demokratisch gewählte Regierungen zweifach verantwortlich – zum einen den Wählern, wenn sie das Vertrauen der Mehrheit bei Wahlen verlieren, und zum anderen der Justiz, wenn sie Recht brechen“, schreibt Beck. Dies gelte in gleichem Maße für die EU, deren Mitgliedschaft in den ‚Kopenhagener Beitrittskriterien‘ nur rechtsstaatlich organisierten Staaten offensteht. Das wurde mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags 2009 durch Art. 2 EUV nochmals bekräftigt. Siehe man sich die rechtsstaatliche Praxis der EU genauer an, so erscheine dieses Bekenntnis fragwürdig, meint Beck.
Die Aufnahme Griechenlands und Italiens in die Euro-Gruppe war nur durch Verschleierungen der tatsächlichen Finanzlagen der beiden Staaten möglich. Beim „Entwurf der Taschenspielertricks“ der beiden Staaten soll wohl auch der damalige italienische Staatssekretär und Goldman-Sachs-Vizepräsidenten Mario Draghi geholfen haben, der als Präsident der Europäischen Zentralbank die (von ihm mit verschaldete?) Eurokrise seit Jahren verwaltet.
Zudem habe fast die Hälfte aller Euro-Staaten die Defizit- und Schuldenstabilitätskriterien zwischenzeitlich gebrochen. „Seit 2010 ist die Währungsunion eine Art „Wilder Westen“ für die EZB, die EU-Institutionen und EU-Mitgliedsstaaten und ihre staatstragenden Gerichte. Die nationalen Verfassungsgerichte wie auch die EU-Gerichtshöfe werden dabei zu willfährigen Handlangern von rechtswidrigen Euro-Gruppe-Beschlüssen und institutionalisierten Rechtsmissbrauchs durch die allmächtige EZB. Eine herausragende rechtsbeugende Rolle nehmen dabei die EU-Gerichte ein. Sie bestätigen regelmäßig EU-Rechtsregeln, die nach allen Regeln der üblichen Rechts- und Vertragsinterpretation nicht mit der EU-Rechtspraxis in Einklang zu bringen sind. Dies streiten in der öffentlichen Diskussion zwar nahezu alle EU-Juristen ab, räumen es jedoch unverblümt im privaten Meinungsaustausch ein.“
Das Bundesverfassungsgericht wiederum dokumentiere mit seinen abnickenden Urteilen zur Ausweitung des ESM, den immer höher werdenden Zahlungsverpflichtungen und Kreditgarantien Deutschlands im Rahmen der Target2-Salden und der indirekten Staatsfinanzierung von finanzschwachen Euro-Staaten durch die OMT-Anleihekaufprogramme der EZB, dass es nicht im Sinne der deutschen Bürger handelt: „Das deutsche Verfassungsgericht nimmt weder sich selbst, noch den deutschen Wähler ernst“, so Beck.
Das Recht weiche der politischen Willkür, so Beck, der darin auch einen „Verfall unserer politischen Kultur und die mangelnde rechtliche und demokratische Kontrolle über zentrale politische und wirtschaftliche Entscheidungen sieht.
„Diese vertraglich fixierten Grenzen gerichtlich zu schützen, weigern sich die EU-Gerichte und das Bundesverfassungsgericht seit Beginn der Eurokrise”.
Letztendlich liege es an den Wählern (zum EU-Parlament), so Beck, mit ihrer Stimme dafür zu sorgen, dass die Gerichte in der EU und in Deutschland unabhängig von der Politik wieder gemäß des Buchstaben des Gesetzes urteilen.
“Europa: Zukunft sichern” zeigt auf, wie es Europa besser geht und ist zugleich ein Appell: Gehen Sie am 26. Mai 2019 zur Wahl – und geben Sie Ihre Stimme der AfD.
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Mit einem Vorwort von Prof. Dr. Max Otte.
Das Buch ist im Fachhandel im AfD-Fanshop erhältlich.