“Thügida”, “Wir lieben Sachsen e.V.” und “Freiheitlich-Patriotische Alternative” jetzt ebenfalls auf der Unvereinbarkeitsliste der Alternative für Deutschland
Der Bundesvorstand hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 2017 folgenden Beschluss gefasst:
“(1) Die Unvereinbarkeitsliste nach §2 (4) Bundessatzung wird um folgende Gruppierungen ergänzt:
– “Thügida” / “Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.” / “Freiheitlich Patriotische Alternative”
(2) Der Bundesvorstand beschließt folgende Beschlussvorlage zur Behandlung auf der nächsten Sitzung des Bundeskonvents, einzubringen über einen der Vorstandsvertreter im Konvent:
Der Bundeskonvent möge beschließen: „Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt in Konkretisierung seines Beschlusses vom 04. Juni 2016, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei Veranstaltungen der “Thügida”, “Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.” und der “Freiheitlich Patriotischen Alternative” auftreten dürfen. Redeauftritte von Vertretern dieser Organisationen auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“
Die Unvereinbarkeitsliste der AfD wurde deshalb am 22. Februar 2017 entsprechend ergänzt. Hier finden Sie die aktuelle Unvereinbarkeitsliste-Mitgliedschaft-AfD-2017-02-22 als PDF-Datei (für Öffnen auf Link klicken). Die Liste enthält diejenigen Organisationen, Parteien, Gruppierungen und Vereinigungen, deren Mitglieder gemäß § 2 (4) Bundessatzung nicht Mitglied in der Alternative für Deutschland (AfD) werden bzw. sein können.
Die Liste berücksichtigt unter anderem Auswertungen von Berichten des Bundesverfassungsschutzes bzw. der Landesverfassungsschutzämter sowie Einzelbeschlüsse des Bundesvorstandes. Unabhängig davon sind auch neuere Entwicklungen enthalten sowie alle verbotenen Organisationen bzw. Vereine in der Bundesrepublik Deutschland samt deren Untergliederungen. (mr)