Auch nach der Wiedervereinigung haben Antennengemeinschaften gut funktioniert, bis die GEMA horrende Nachzahlungen verlangte.
Mit den den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie GRÜNEN, LINKEN und FDP wurde im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2018 ein Antrag der AfD zur Befreiung von ‘Antennengemeinschaften’ von der GEMA-Vergütungspflicht zurückgewiesen. Dem Antrag zufolge hätte im Bundestag eine Sachverständigen-Anhörung stattfinden sollen, um auf die Probleme hinzuweisen, die tausenden von Bürgern in Sachsen und Thüringen ins Haus stehen, sofern sie Mitglied in sogenannten Antennengemeinschaften sind. Die Mitglieder sollen Nachzahlungen für Lizenzen bezahlen, die für die Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen erhoben werden.
Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier findet es bedauerlich, dass bei den Abgeordneten der etablierten Parteien kein Bewusstsein für diese bundesweit relevante Problemlage vorhanden zu sein scheint: „Schon zu DDR-Zeiten haben sich Bürger vor allem in Sachsen und Thüringen zu Antennengemeinschaften zusammengeschlossen, um Westfernsehen empfangen zu können. Nach der Wiedervereinigung haben die Gemeinschaften jahrzehntelang unbeanstandet funktioniert, bis die GEMA auf den Plan getreten ist und wegen Nutzung von Urheberrechten Lizenzen verlangt. Für die Vergangenheit wurden zum Teil horrende Nachzahlungen erhoben, die die Antennengemeinschaften in die Pleite stürzen würden. Wir wollen die Bundesregierung auffordern, auf europäischer Ebene für eine Änderung des Urheberrechts einzutreten. Insbesondere tausenden Menschen in Mitteldeutschland wird durch die Ablehnung des AfD-Antrages geschadet.“