Hamburg legt Mietzeitgrenze des Wohnraumschutzgesetzes auf acht Wochen fest.
Zur geplanten Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes sagt der wohnungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Wohnraum ist knapp, deshalb ist der Missbrauchsschutz grundsätzlich gut. Da es bei den 6000 bis 7000 Onlineinseraten für Untervermietungen beziehungsweise Ferienwohnungen jedoch nur um weniger als 1 Prozent des Hamburger Wohnungsbestandes geht, muss die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen kritisch hinterfragt werden. Durch die verschärfte Mietzeitgrenze auf nur acht Wochen, werden viele rechtschaffende Bürger kriminalisiert. Da kommt einem die Formulierung in den Sinn ‚keine Wohnung ist illegal‘. Die organischen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die auch eine Bereicherung für die Vielfältigkeit des Tourismus und für das städtischen Alltagsleben bieten, werden so regulativ abgewürgt.“