Bei Anerkennung von Medizinern mit Drittstaatsdiplomen Teilnahme am 2. u. 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ unbedingt Voraussetzung.
Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, fordert die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt, dass Ärzte aus Nicht-EU-Ländern vor Approbationserteilung ihr Fachwissen mittels Prüfung nachweisen sollen.
Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher, André Wendt:
„Es kann grundsätzlich angezweifelt werden, dass die Medizinerausbildung, die in Drittstaaten absolviert worden ist, qualitativ mit der deutschen vergleichbar ist. Versagen die Gleichwertigkeitsprüfungen, kann das tödliche Folgen für uns alle haben. Daher kann ich es nur begrüßen, dass nach der sächsischen Ärzteschaft nun auch die Kollegen aus Sachsen-Anhalt diese Forderung unterstützen. Als AfD-Fraktion haben wir schon mehrfach das Thema angesprochen und dazu einen entsprechenden Antrag (Drs 6/13398) eingereicht.
Die AfD-Fraktion fordert daher, dass generell bei der Anerkennung von Medizinern mit Drittstaatsdiplomen die erfolgreiche Teilnahme am 2. und 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ des medizinischen Staatsexamens unbedingte Voraussetzung ist.“