Baden-Württembergs Haftanstalten hoffnungslos überfüllt – Sicherheit der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet.
Auf eine kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Harald Pfeiffer, Lars Patrick Berg und Klaus Dürr (Landesdrucksache 16/3989) teilt die Landesregierung mit, dass bei 7498 zur Verfügung stehenden Haftplätzen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg derzeit 7555 Häftlinge inhaftiert seien. Darüber hätten laut Auskunft der Landesregierung im Jahr 2016 – aktuellere Zahlen waren nicht verfügbar – 1886 Täter, deren Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt gewesen sei, während ihrer Bewährungszeit erneut Straftaten begangen. Dies habe allerdings lediglich in 979 Fällen zum Widerruf der Bewährungsstrafe geführt.
„Die Haftanstalten des Landes sind hoffnungslos überfüllt und haben ihre Aufnahmefähigkeit bei weitem überschritten“, entrüstet sich der AfD-Abgeordnete Harald Pfeiffer. Er nehme nicht hin, dass „Verbrecher mit Bewährungsstrafen abgespeist werden müssen, weil alle verfügbaren Haftplätze ausgebucht seien.“ Es sei „nicht zu akzeptieren, dass nur jede zweite Bewährungsstrafe widerrufen wird, wenn es in der Bewährungszeit zu einer erneuten Straftat kommt. Rückfällige Verbrecher dürfen aufgrund fehlender Haftplätze nicht weiterhin auf freiem Fuß herumspazieren“. Hierin sieht Pfeiffer ein unentschuldbares Politikversagen und kritisiert, dass „wir die Sicherheit unserer Bevölkerung nicht mehr gewährleisten können, weil wir aus Platzmangel nicht mehr in der Lage sind, das Gemeinwohl bedrohende Personen hinter Schloss und Riegel zu verfrachten.“ Er wirft abschließend die Frage auf, ob ein solches Eingeständnis nicht Nachahmer motiviert, unsere Sicherheit weiter ad absurdum führe.
Derzeit sitzen 2310 Straftäter ausländischer Nationalität in den Haftanstalten ein. Pfeiffer regt daher an, „konsequent und schneller abzuschieben und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung zu lockern“. Darüber hinaus fordert er eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ermöglicht, „Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft sofort zu entziehen.“