Wohnung aufgebrochen, geschwärzte Textpassagen, offene Fragen.
Hamburg, 08.05.2018 – Der schreckliche Doppelmord am Jungfernstieg hat für den Hamburger Senat ein Nachspiel: Eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/12844) der AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann und Alexander Wolf nährt den Verdacht, dass die Behörden das Übermaßverbot deutlich aus den Augen verloren haben.
Auf einem Bahnsteig am Jungfernstieg ermordete Mourtala M., ein 33-jähriger Asylbewerber aus dem Niger, am 14. April seine Ex-Freundin und ihr gemeinsames einjähriges Baby. Er habe beide erstochen, hieß es im Polizeibericht. Bald darauf stellte ein Hamburger Blogger ein Handyvideo auf seinen Youtube-Kanal. Aufgenommen von einem Gospel-Sänger aus Ghana zeigt es die Minuten nach der Tat. Zu sehen ist wenig, aber der Filmer stellt in englischer Sprache entsetzt fest, dass dem Baby der Kopf abgetrennt wurde.
Die Behörden reagierten mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Blogger und den Gospelsänger. Die Wohnung des Bloggers wurde am 27. April, um 6.30 Uhr, aufgebrochen und durchsucht, wie der Senat in seiner Antwort auf die Anfrage zugab. Und das, obwohl es zweifelhaft ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür überhaupt gegeben waren.
Die Geheimniskrämerei erstreckte sich sogar auf die Anfrage der AfD-Politiker an den Hamburger Senat. Entscheidende Stellen des Textes wurden ohne ihr Einverständnis und ohne sie auch nur anzuhören geschwärzt und blieben unbeantwortet.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:„Nach dieser Dursuchungsaktion bleibt das ungute Gefühl, die Staatsanwaltschaft habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wie oft hört man von schweren Straftaten, bei denen die Behörden nicht mit einer derartigen Konsequenz operieren. Offen bleibt die Frage, ob die Behörden besonders grausame Einzelheiten der Tatbegehung der Öffentlichkeit verschweigen wollen. Wir werden die Schwärzungen im Text unserer Anfrage nicht hinnehmen, sondern den Ältestenrat damit befassen.“
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf ergänzt: „Der Bürger hat ein Recht auf die Wahrheit. Es ist ein Unding, wenn der Senat erneut ihm unbequeme Fragen nach Gutdünken und ohne Begründung unbeantwortet lässt.“