Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung eines einzigen minderjährigen Flüchtlings kostet eine Kommune 5.000 Euro im Monat.
„Als AfD-Fraktion begrüßen wir die Forderung des Landrats ausdrücklich, bei jugendlichen Flüchtlingen generell medizinische Verfahren einzusetzen“, erklärt Michael Frisch, AfD-Abgeordneter im Integrationsausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz. Mit der Einstufung eines Asylbewerbers als minderjährig sind zahlreiche Rechtsfolgen verbunden, die für die betroffenen Kommunen erhebliche finanzielle Aufwendungen zur Folge haben. So kostet nach Auskunft des Bundesverwaltungsamtes die Unterbringung, Versorgung und Betreuung eines einzigen minderjährigen Flüchtlings durchschnittlich über 5.000 Euro im Monat, so Frisch.
Die AfD-Fraktion hatte daher bereits im November 2016 und noch einmal im Januar 2018 beantragt, auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine medizinische Altersfeststellung bei allen angeblich minderjährigen Personen vorzuschreiben, die keine gültigen Ausweisdokumente haben und bei denen es sich nicht eindeutig um Kinder handelt. Beide Anträge wurden auch von der Unions-Fraktion im Landtag abgelehnt. Dass jetzt ein CDU-Landrat exakt die gleiche Forderung erhebt, zeigt einmal mehr: AfD wirkt.
„Von der Integrations-Ministerin Spiegel (Grüne) erwarten wir, dass sie ihre Blockade-Haltung in dieser Frage endlich aufgibt und dem Beispiel des Saarlandes folgend für eine konsequente Anwendung medizinischer Verfahren bei der Altersfeststellung sorgt“, fordert Michael Frisch. „Sie führt die Rechtsaufsicht über die kommunalen Jugendämter und hat daher die Möglichkeit, hier verbindliche Bestimmungen zu erlassen. Es kann nicht sein, dass sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung stiehlt und es der jeweiligen politischen Konstellation in den Kommunen überlässt, ob entsprechend der Gesetzeslage gehandelt wird oder nicht.“