Am vergangenen Wochenende kam es in verschiedenen Presseveröffentlichungen zu einer fehlerhaften Interpretation des vom Konvent der Alternative für Deutschland am 3. März 2018 gefassten Beschlusses. Entgegen manchen anderslautenden Meldungen wurde allerdings weder eine “Kooperation” mit dem PEGIDA Förderverein e.V. beschlossen noch fand ein irgendwie gearteter “Schulterschluß” statt. Der Konventsbeschluss stellte lediglich die seit August 2016 bestehende Sachlage klar.
Weil die damit verbundenen Pressemeldungen aber zu mehr oder weniger lebhaften Diskussionen in unserer Partei geführt haben, wollen wir Sie auf diesem Weg über die derzeitige Rechts- bzw. Beschlusslage informieren, die sich tatsächlich nur in einem Punkt geändert hat und wie folgt zusammenfassen lässt:
AfD-Mitglieder können auf Veranstaltungen der PEGIDA Dresden auftreten bzw. reden, sofern sie dabei keine AfD-Symbole verwenden.
Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern bzw. PEGIDA-Symbolik auf AfD-Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.
Redeauftritte von AfD-Mitgliedern auf allen sonstigen -GIDA-Veranstaltungen und Redeauftritte von Vertretern sonstiger -GIDA-Initiativen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt.
In den folgenden Anlagen sowie im finden Sie ergänzend den Wortlaut der damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse von Konvent und Bundesvorstand:
Der Konvent fasste am 3. März 2018 folgenden Beschluss:
„Der Konvent stellt entsprechend der geltenden Gesetzes- und Rechtslage fest, dass es AfD-Vertretern möglich ist, bei Veranstaltungen von PEGIDA (Dresden) eigene Positionen öffentlich zu vertreten.“
Diese Konventsentscheidung korrigiert nur in einem Punkt die zuvor vom Bundesvorstand (am 20.05.2018) und vom Konvent (am 04.06.2016) gefassten Beschlüsse – und zwar genau den Vorgaben des Bundesschiedsgerichts-Urteils vom 03.08.2016 entsprechend.
Daher sieht die aktuelle und damit geltende Beschlusslage des Bundesvorstandes unter Berücksichtigung des Bundesschiedsgerichts-Urteils wie folgt aus:
„Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch [nicht] mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“
Und die aktuelle und damit geltende Beschlusslage des Konvents unter Berücksichtigung des Bundesschiedsgerichts-Urteils hat folgenden Wortlaut:
„Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch [nicht] mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei PEGIDA-Veranstaltungen sowie weder als Redner noch mit Parteisymbolen auf allen sonstigen Gida-Veranstaltungen auftreten dürfen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern/ Gida-Vertretern und PEGIDA-Symbole/ Gida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“
In diesem Zusammenhang ist außerdem der Beschluss des Bundesvorstandes aus seiner Telefonkonferenz vom 26.02.2018 zu erwähnen:
„Solange Lutz Bachmann im Vorstand des ‚PEGIDA Förderverein e.V.‘ vertreten ist, hält der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland an seiner bestehenden Beschlusslage (vom 20.05.2016) bzw. der durch das Bundesschiedsgericht mit Urteil vom 03.08.2016 verfügten Aktualisierung fest (‚Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder nicht mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.‘)“
Und die Unvereinbarkeitsliste – Neuaufnahmen in die AfD betreffend – können Sie hier einsehen (Stand: 22. Februar 2017).