Kritik an der zu geringen Anzahl von 700 Worten in der vierten Klasse.
Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Hubig (SPD) kündigte am 1. März 2018 in der Sitzung des Bildungsausschusses an, zum Schuljahr 2019/20 einen verbindlichen Grundwortschatz an den Grundschulen einführen zu wollen. Dieser soll 700 Wörter umfassen. Die AfD-Fraktion hatte im Oktober 2017 in ihrem Antrag „Lehren aus dem IQB-Bildungstrend 2016: Klare Unterrichtsformen und regelmäßiges Üben statt weiter so“ (Drucksache 17/4421) im Plenum die Einführung eines Grundwortschatzes von 1.200 Wörtern gefordert, die bis zum Ende der vierten Klasse lesend und schreibend beherrscht werden sollen. 1.200 Wörter deshalb, weil dies laut Bildungsexperten eine gute Basis dafür ist, eine Fremdsprache an den weiterführenden Schulen zu erlernen.
Dazu sagt Joachim Paul, bildungspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion: „Mit der Einführung eines verbindlichen Grundwortschatzes wird eine Kernforderung der AfD erfüllt – AfD wirkt! Allerdings ermutigen wir Bildungsministerin Hubig, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben. Wir halten daran fest, dass ein Grundwortschatz von 1200 Wörtern angestrebt werden muss. 700 sind entschieden zu wenig.“
Joachim Paul weiter: „Es ist wirklich keine neue Erkenntnis, dass ein entsprechender Grundwortschatz für bessere Leistungen sorgt. Deshalb frage ich mich schon, warum die SPD, die seit 1991 die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz bestimmt, mehr als ein Vierteljahrhundert braucht, um eine solche Entscheidung zu fällen. Offenkundig hat unsere Forderung ein Nachdenken bewirkt.“ (Mainz, 1.3.2018)