
Laut Paragraf 18 des Asylgesetzes ist einem Asylbewerber u.a. die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Per Kleiner Anfrage (6/10648) wollte die AfD-Fraktion von der Sächsischen Staatsregierung wissen, aus welchen Ländern und Staaten 4471 Asylsuchende kamen, die von Januar bis einschließlich Juli 2017 in Sachsen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht wurden.
Dazu erklärt Anfragesteller und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel: „Laut Paragraf 18 des Asylgesetzes ist einem Ausländer, der um Asyl nachsucht u.a. dann die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Bezeichnend ist, dass ein sächsischer CDU-Minister erneut eine Antwort auf meine Anfrage mit der Begründung ablehnte, dass diese „Angelegenheit“ außerhalb seiner „Zuständigkeit“ läge.
Deutschland ist von sicheren Drittstaaten umgeben. Ich fordere darum alle politisch Verantwortlichen dazu auf, endlich geltende Gesetze einzuhalten und lediglich in absoluten Ausnahmefällen Asylbegehrende nach Deutschland einzulassen. Wer Angst um Leib und Leben hat, besteht nicht darauf, vom deutschen Steuerzahler alimentiert zu werden, sondern ist froh, der Gefahr entronnen zu sein. Egal, ob in einem EU-Staat, der Türkei oder auch in Nordafrika!“