Rücktrittsforderung unangemessen

Dr. Götz Frömming, MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion aus Berlin, FotoAfD

Gestern haben sich die Ministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung des Bundestages den Fragen der Abgeordneten zu den aktuellen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem förderrechtlichen Prüfauftrag und der Versetzung der Staatssekretärin Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand gestellt.

Hierzu erklärt der schulpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:

„Der Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit besteht zunächst in der Besetzung von Hörsälen, in der Zutrittsverweigerung für jüdische Studenten und in der Verhinderung von Vorlesungen. Der Skandal besteht darin, dass sich jüdische Studenten teilweise seit Monaten nicht mehr trauen, ihre Hochschule zu besuchen. Er besteht auch darin, dass einige Universitätsleitungen und Dozenten mit den Störern offen sympathisieren und nicht die umgehende Beendigung dieses Zustandes veranlassen.

Der innerhalb des Ministeriums entstandene Gedanke aber, durch eine förderrechtliche Überprüfung diejenigen unter Druck setzen und ,erziehen‘ zu wollen, die die Besetzung von Hörsälen verteidigen, war trotzdem ein falscher Weg. Zu diesem Schluss kam das Ministerium aber nach kurzer Zeit selbst und obwohl Frau Stark-Watzinger nicht alle Vorbehalte gegen ihre Amtsführung ausräumen konnte, so sind Rücktrittsforderungen dem Anlass nicht angemessen.“